Gesund werden: Betriebliche Krankenversicherung (BKV)
Die Besonderheiten unserer BKV
Produkt-Highlights obligatorische BKV
- Verzicht auf Gesundheitsprüfung ab 5 Mitarbeitenden (auch stationär)
- Mitversicherung von GKV-versicherten Familienangehörigen ohne Gesundheitsprüfung möglich
- Keine Wartezeiten
- Versicherbarkeit nahezu aller Branchen (in Einzellfällen mit Branchenzuschlag)
- Beteiligungsquote lediglich 80 %
- Gruppenbilding ab 5 Mitarbeitenden möglich (z.B. Betriebszugehörigkeit, Hierarchien)
- Begonnene und konkret geplante Krankenhausbehandlungen ab 10 Mitarbeitenden versichert
- Begonnene oder konkret geplante Zahnmaßnahmen ab 10 Mitarbeitenden versichert
- Privatversicherte Mitarbeitende können in stationären oder zahnärztlichen Tarifen mitversichert werden, in den BudgetTarifen auch im ambulanten Tarif
- Große und transparente Beitragsgruppe von 16 bis 70 Jahren
Produkt-Highlights fakultative BKV
- Verzicht auf Gesundheitsprüfung auch bei Finanzierung durch den Mitarbeitenden möglich
- Mitversicherung von GKV-versicherten Familienangehörigen ohne Gesundheitsprüfung möglich
- Geringe Mindestpersonenzahl
- Keine Wartezeiten
- Gesundheitsberatung, Facharztterminservice, digitaler Arztbesuch immer inklusive
Einfach. Transparent. Geregelt.
Einfache, leichtverständliche Tarifvariation für Einzel- und Gruppenversicherung.
Beitragsfreistellungsbaustein BFRO für die obligatorische BKV
Arbeitgeber zahlt für Arbeitnehmer keinen Beitrag mehr, sofern folgende Ereignisse eintreten:
- Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen
- Elternzeit
- Pflegezeit
- Sabbatical
Die Dauer der Beitragsfreistellung darf max. 36 Monate betragen. Der Tarif BFRO ist auch für bestehende (Alt-)Tarife im Obligatorium abschließbar.