Die Direktversicherung gehört zu den fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Es handelt sich um eine Kapitallebens- oder eine Rentenversicherung, die der Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) auf das Leben des Arbeitnehmers (versicherte Person) abschließt. Der Arbeitnehmer erhält ein Bezugsrecht.
Die Beiträge zur Direktversicherung können vom Arbeitgeber aufgebracht werden, wenn dieser eine zusätzliche Sozialleistung bieten will. Aber auch der Arbeitnehmer kann durch Entgeltumwandlung die Beiträge tragen, d.h., er verzichtet arbeitsvertraglich in Höhe der Beiträge auf Lohnansprüche, während sich der Arbeitgeber im Gegenzug zur Bezahlung der Direktversicherung aus dem Lohnverzicht verpflichtet. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer ein unwiderrufliches Bezugsrecht erhalten.
Die Entgeltumwandlung wird steuerlich gefördert und kann je nach Ausgestaltung zusätzlich eine Ersparnis von Sozialversicherungsbeträgen mit sich bringen, wodurch der Lohnverzicht brutto zu einem deutlich geringeren Verlust an Nettoeinkommen des Arbeitnehmers führt.
Die Direktversicherung ist eine weitverbreitete Form der bAV. Das liegt zum einen daran, dass Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine bAV durch Entgeltumwandlung mindestens in Form der Direktversicherung haben, sofern der Arbeitgeber keine anderen Durchführungswege in seinem Unternehmen zugelassen hat. Zum anderen ist die Direktversicherung besonders flexibel, wenn es zu einem Arbeitgeberwechsel kommt, weil sie problemlos zum neuen Arbeitgeber übertragen oder alternativ als privater Lebensversicherungsvertrag außerhalb der bAV fortgeführt werden kann. Außerdem hat der Arbeitgeber bei diesem Durchführungsweg nur einen sehr geringen Aufwand, keine Kosten und kann sein Haftungsrisiko minimieren.
Die Direktzusage (auch: Pensionszusage) gehört zu den fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Anders als in den übrigen Durchführungswegen erhält der Arbeitnehmer seine Versorgungszusage direkt vom Arbeitgeber und nicht von einem rechtlich selbstständigen Versorgungsträger.
Der Arbeitgeber macht eine arbeitsvertragliche Zusage auf eine bestimmte Versorgung, in der Regel eine Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrente, und bildet hierfür Pensionsrückstellungen. Dabei trägt er das volle Risiko, die Direktzusage auch in Zukunft erfüllen zu können. Allerdings kann das Risiko durch eine Rückdeckungsversicherung reduziert werden. Dabei schließt der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab.
Volldynamik
Art der Verwendung der Überschüsse ab Rentenbeginn. Dabei werden die nach Rentenbeginn anfallenden Überschussanteile ab dem zweiten Rentenbezugsjahr zur Erhöhung der Altersrente verwendet. Die einmal erreichte Rente ist dann in der jeweils erreichten Höhe garantiert und kann nicht mehr gekürzt werden.
Vorteil dieser Überschussverwendung: Die jährliche Rentensteigerung fällt höher aus als bei der Teildynamik.
Teildynamik
Art der Verwendung der Überschüsse ab Rentenbeginn. Dabei wird ab Rentenbeginn ein Teil der Überschussanteile zur jährlichen Erhöhung der Altersrente verwendet. Die daraus erreichte Rente ist zusammen mit der versicherten Garantierente auf Dauer – auch bei zukünftigen Kürzungen der Überschusssätze – garantiert. Zusätzlich wird ein Teil der Überschussanteile monatlich bar ausgezahlt und erhöht die versicherte Garantierente und die steigende Überschussrente. Dieser durch monatliche Barauszahlung finanzierte Teil der Rente ist nicht auf Dauer garantiert. Der Gesamtbetrag der Rentenzahlung kann sich daher in den Folgejahren bei einer sinkenden Überschussbeteiligung reduzieren.
Vorteil dieser Überschussverwendung: Die Gesamtrente ist höher als bei der Überschussverwendung Volldynamik.