Wenn der Versicherungsschein von dem Antrag des Kunden abweicht, weil der Versicherer den Versicherungsvertrag nur mit geänderten Bedingungen anzunehmen bereit ist, hat der Kunde ein Widerspruchsrecht. Den Widerspruch hat er innerhalb eines Monats nach Zugang des Versicherungsscheins in Textform auszusprechen, das heißt beispielsweise per Brief, Fax oder E-Mail.
Über die Änderungen, das Widerspruchsrecht sowie die Rechtsfolgen ist der Kunde besonders zu informieren.
Verwandte Begriffe
Versicherungsschein