Eine Lebensversicherung kann an einen Dritten verpfändet werden. Die Pfändung ist unmittelbar an das Bestehen einer entsprechenden Forderung geknüpft. Der Gläubiger kann dieses Pfand einsetzen, wenn die Forderung nicht erfüllt wird. Die Pfändung muss dem Versicherer angezeigt werden.
Zum Einsatz kommt die Pfändung beispielsweise im Bereich der Immobilienfinanzierung mit der Tilgungsaussetzungsversicherung. Hier wird eine kapitalbildende Lebensversicherung als Pfand eingesetzt, aus dem das Kreditinstitut seine Forderung auf Rückzahlung des Darlehens befriedigen kann.
Verwandte Begriffe
Abtretung
Kapitallebensversicherung