Wird eine private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht abgeschlossen, kann der Versicherungsnehmer zum Ende der Aufschubzeit entscheiden, ob er alternativ zur Rentenleistung eine einmalige Kapitalabfindung in Anspruch nehmen will. Dann wird eine bei Vertragsabschluss vereinbarte Summe zzgl. von Überschussanteilen auf einen Schlag ausgezahlt.
Eine Kapitallebensversicherung ist eine kombinierte Versicherung auf den Todes- und den Erlebensfall. Das bedeutet, dass sie während der Vertragslaufzeit bei vorzeitigem Tod der versicherten Person eine Todesfallsumme an die bezugsberechtigte Person leistet. Erlebt die versicherte Person das vorgesehene Ende der Vertragslaufzeit, wird stattdessen die Erlebensfallsumme als Einmalbetrag fällig.
Die Kapitallebensversicherung kann daher für verschiedene Motive verwendet werden, sowohl zur Hinterbliebenenabsicherung als auch zur Altersvorsorge.
Eine Kapitallebensversicherung kann in verschiedenen Formen abgeschlossen werden, auch mit einem festen Auszahlungszeitpunkt (Termfixversicherung).
Wird die Kapitallebensversicherung zu Altersvorsorgezwecken eingesetzt, wird sie steuerlich begünstigt. Bei Verträgen, die mindestens zwölf Jahre Laufzeit aufweisen und bei denen die Leistung erst nach dem vollendeten 62. Lebensjahr der versicherten Person fällig wird, muss nur die Hälfte der Zinserträge versteuert werden. Das bedeutet, dass der Ablaufleistung die eingezahlten Beiträge gegenübergestellt werden und die Differenz aus beiden Beträgen zur Hälfte einkommensteuerpflichtig ist.
Willenserklärung einer Vertragspartei, den geschlossenen Versicherungsvertrag zu beenden. Die Willenserklärung ist empfangsbedürftig, muss also in den Einflussbereich der anderen Vertragspartei gelangen, um wirksam zu werden.
Kündigungen können fristgemäß zum Ablauf eines Vertrags ausgesprochen werden, wobei eine Kündigungsfrist einzuhalten ist. Diese muss für beide Vertragsparteien gleich lang sein und muss mindestens einen Monat, maximal aber drei Monate betragen (§ 11 Abs. 3 VVG). Dieses Kündigungsrecht darf in bestimmten Fällen eingeschränkt werden, beispielsweise bei Mehrjahresverträgen.
In bestimmten Fällen gibt es auch außerordentliche Kündigungsrechte, unter anderem bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht oder bei Nichtzahlung der Versicherungsprämie. Näheres regelt dazu das Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Eine vorzeitige Kündigung einer Lebensversicherung ist oft mit Nachteilen für den Kunden verbunden, weil er den Versicherungsschutz verliert und ein eventueller Rückkaufswert mindestens in den ersten Vertragsjahren nicht die Summe der eingezahlten Beiträge erreicht. Alternativen bei finanziellen Engpässen sind die Beitragsfreistellung, die Stundung oder ein Policendarlehen.