Die sogenannte „Zielrente“ ist eine neue Zusageart in der betrieblichen Altersversorgung (bAV), die mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) zum 1. Januar 2018 eingeführt wurde. Bei dieser reinen Beitragszusage sagt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer – tarifvertraglich vereinbart beziehungsweise bei nicht tarifgebundenen Firmen an einen Branchen-Tarifvertrag angelehnt – die Zahlung eines Beitrags in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder in einen Pensionsfonds zu.
Bei der reinen Beitragszusage wird auf kostspielige Garantien verzichtet. Das soll im Niedrigzinsumfeld eine höhere Rendite ermöglichen. Im Gegenzug kann im Tarifvertrag ein vom Arbeitgeber zu tragender, zusätzlicher Sicherungsbeitrag vereinbart werden, damit ein bestimmtes Versorgungsniveau erreicht werden kann. Die Durchführung der reinen Beitragszusage wird von den Tarifpartnern – also den Arbeitgebern und Gewerkschaften – gesteuert.
Verwandte Begriffe:
Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)
Direktversicherung