Die Überschussverwendungsquote ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die angibt, in welchem Umfang der wirtschaftliche Erfolg eines privaten Krankenversicherers an die Versicherten weitergegeben wird.
Zur Ermittlung der Überschussverwendungsquote wird der verwendete Überschuss in Relation zum Rohergebnis nach Steuern gesetzt.
Das Umlageverfahren stellt die Finanzierungsmethode der Sozialversicherung dar, wozu unter anderem die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) gehören. Dabei tragen die Beitragspflichtigen die aktuellen Kosten aller Versicherten.
Das macht die GKV anfällig für die demografische Entwicklung mit immer weniger Beitragszahlern und immer mehr Älteren sowie für Krisen am Arbeitsmarkt.
Im Gegensatz dazu wird die private Krankenversicherung (PKV) nach dem Kapitaldeckungsprinzip finanziert.
Von Versicherern unabhängige Institutionen bzw. versicherungsmathematische Sachverständige, deren Zustimmung für eine Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung notwendig ist (vgl. § 203 Abs. 2 VVG).
Tarif, der nicht nach Geschlecht der versicherten Person unterscheidet. Ab 21. Dezember 2012 dürfen Versicherer in ihren Tarifen bei neu abgeschlossenen Verträgen aufgrund europäischer Vorgaben nicht mehr nach dem Geschlecht unterscheiden. Bestehende geschlechtsdifferenzierte Verträge bleiben davon unberührt. Betroffen sind insbesondere Kranken-, Lebens-, Unfall- oder auch Autoversicherungen.
Das Geschlecht ist eines der wenigen statistischen Merkmale, das zum einen üblicherweise lebenslänglich unverändert bleibt und zum anderen sicher das jeweilige Risiko erkennbar macht. So leben beispielsweise Frauen im Durchschnitt länger als Männer und beanspruchen deshalb länger eine Rente, brauchen aber seltener eine Todesfallleistung. Jüngere Frauen weisen ein weniger schadenträchtiges Fahrverhalten auf als gleichaltrige Männer. Der Bedarf an Gesundheitsleistungen ist im Lebensverlauf ebenfalls nach Geschlecht unterschiedlich. Dies ist je nach Versicherungsart mal zum Vorteil und mal zum Nachteil für das jeweilige Geschlecht, oft auch zusätzlich abhängig vom Lebensalter. Deshalb kann man nicht pauschal von einem Gewinn für ein bestimmtes Geschlecht sprechen.
Versicherer müssen bei Unisex-Tarifen eine individuelle Annahme treffen, wie sich künftig der Kundenbestand nach Geschlecht zusammensetzen und dementsprechend der Leistungsbedarf ausfallen wird. Die Unisex-Tarife können deshalb nicht einfach nur dem Durchschnittsbeitrag der bisherigen geschlechtsspezifischen Beiträge entsprechen, sondern liegen etwas darüber. Versicherer, die aus Wettbewerbsgründen zunächst auf eine vorsichtige Kalkulation verzichten, werden dies später durch Beitragsanpassungen nachholen müssen. Kunden sollten deshalb bei einem Vertragsabschluss künftig noch mehr als bisher nicht ausschließlich einen Preisvergleich anstellen, sondern sich auch beraten lassen, welche langfristige Beitragsentwicklung zu erwarten ist.