Single Euro Payments Area (SEPA) steht für eine einheitliche Regelung von Überweisungen und Lastschriften in Europa. Ab 1. Februar 2014 ersetzt die IBAN (International Bank Account Number) die bisherige Kontokennung (Konto-Nummer und Bankleitzahl). In einer Übergangsphase von 1. Februar 2014 bis 1. Februar 2016 wird ebenso der BIC Bank-Code (Business Identifier Code) v.a. bei grenzüberschreitenden Zahlungen verwendet.
Daher kann es sein, dass Sie zukünftig bei Überweisungen und insbesondere bei Lastschriften dazu aufgefordert werden die IBAN und ggf. den BIC anzugeben.
IBAN:
Die IBAN setzt sich zusammen aus dem Länderkennzeichen (z.B. "DE" für Deutschland), der Prüfziffer (z.B. "51"), der Bankleitzahl (z.B. "100 100 50") und der Kontonummer (z.B. 1234567). Die Kontonummer wird auf zehn Stellen von vorn mit Nullen aufgefüllt.
BIC:
Die BIC setzt sich zusammen aus einem Bankkürzel (z.B. "GENO"), einem Ländercode (z.B. "DE" für Deutschland), einem Orts-Code (z.B. FF für "Frankfurt") und einem Filial-/Abteilungskürzel (dreistellig, wird ggf. mit "XXX" aufgefüllt, sodass die BIC eine Gesamtlänge von elf Stellen erhält).
Zusammengesetztes Beispiel: GENODEFFXXX
Sie finden Ihre IBAN und Ihren BIC auf Ihrer Bank-Karte, den Kontoauszügen und der Homepage Ihrer Bank (z.B. Online-Banking).
Vorteile:
Ist die Umstellung einmal erfolgt, bieten die neuen SEPA-Verfahren zahlreiche Vorteile: Insbesondere die Laufzeiten bei Überweisungen in andere europäische Länder werden sich verringern. Darüber hinaus werden künftig geringere Bankgebühren im Zahlungsverkehr mit dem Ausland fällig.
Die neuen einheitlichen Verfahren sind für Euro-Zahlungen in den 28 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Monaco und der Schweiz nutzbar.
Für unsere Mitglieder gilt:
Unsere SDK stellt das Lastschriftverfahren für Beiträge bis 1. Februar 2014 auf SEPA-Lastschriftmandate um. Bestehende Einzugsermächtigungen behalten allerdings ihre Gültigkeit und werden von uns umgewandelt. Sie werden zudem erweitert um eine Mandatsreferenznummer, um jederzeit eine eindeutige Zuordnung sicherzustellen. Gleichzeitig wird darauf die Gläubiger-Identifikationsnummer vermerkt, die uns als Lastschrifteinreicher eindeutig identifiziert. Diese Angaben werden zukünftig im Verwendungszweck unserer Abbuchung auftauchen.
Sonderausgaben
Altersvorsorgeaufwendungen können in bestimmten Grenzen als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden.
Als Vorsorgeaufwendungen gelten insbesondere:
„Schicht 1“: Aufwendungen für die gesetzliche Rentenversicherung und gleichgestellte Versorgungen wie insbesondere die Basisrente.
„Schicht 2“: Aufwendungen für die Riesterrente.
Außerdem gibt es eine sehr begrenzte Möglichkeit, sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend zu machen, unter anderem für Risikolebens- und Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsversicherungen. Dieser Betrag wird allerdings oft schon durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft.
Als Sparbeitrag bezeichnet man den Teil der Beitragszahlungen für eine Lebensversicherung, der direkt in das Vertragsguthaben fließt. Dazu werden von der tatsächlichen Beitragszahlung die Risikokosten beispielsweise für das Todesfallrisiko sowie die Verwaltungs- und Abschlusskosten abgezogen.
Mit einer Sterbegeldversicherung kann man sicherstellen, dass die Hinterbliebenen nicht für die Kosten des Begräbnisses aufkommen müssen oder eine angemessene Beisetzung auch dann durchgeführt werden kann, wenn keine Hinterbliebenen vorhanden sind und die Kosten tragen. Bis 2004 gab es für diesen Zweck ein Sterbegeld von den Krankenkassen, dieses wurde jedoch gestrichen.
Vereinbart wird eine Versicherungssumme, die sich an Beerdigungskosten orientiert und deshalb geringer ausfällt als sonst bei Lebensversicherungen üblich, beispielsweise 5.000 bis 10.000 Euro. Der Versicherungsnehmer zahlt über eine bestimmte Vertragslaufzeit oder bis zu einem bestimmten Höchstalter oder bis zum Erreichen der vereinbarten Versicherungssumme einen entsprechenden monatlichen Beitrag ein. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel lebenslänglich.
Auch unsere SDK Lebensversicherung bietet ein Sterbegeld zu günstigen Konditionen an.
Eine Sterbetafel stellt Sterbewahrscheinlichkeiten von Männern und Frauen nach Geburtsjahrgang dar. Versicherer nutzen diese zur Kalkulation der Versicherungsbeiträge für Lebensversicherungen.
Versicherer verwenden die von der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. herausgegebenen Sterbetafeln. Diese sind nicht mit den regelmäßig vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Statistiken über die Lebenserwartung identisch. Personen, die Lebens- oder Rentenversicherungen abschließen, sind nach den Erfahrungen gesünder und leben bewusster als der Bevölkerungsdurchschnitt und weisen deshalb eine geringere Sterbewahrscheinlichkeit oder umgekehrt eine höhere Lebenserwartung auf. Dies muss in der Kalkulation von Lebens- und Rentenversicherungen berücksichtigt werden, damit die vertraglich zugesagten Leistungen dauerhaft zuverlässig erbracht werden können.
Lebensversicherungen werden je nach dem Zeitpunkt, zu dem sie abgeschlossen wurden, unterschiedlich besteuert. Außerdem ist zwischen Lebensversicherungen zu unterscheiden, die aus voll versteuertem („Schicht 3“) oder aus ganz oder teilweise unversteuertem Einkommen („Schicht 1“/“Schicht 2“) finanziert werden. Hier können im Überblick nur einige der teils recht komplexen steuerlichen Vorgaben dargestellt werden.
Diese Darstellung ist nicht vollständig und kann nicht in jedem Fall so für Ihren Lebensversicherungsvertrag zutreffend sein.
Ein Tipp: Ihren Unterlagen zur Lebensversicherung liegen auch Informationen zur Besteuerung der von Ihnen abgeschlossenen Lebensversicherung bei, Sie können diese aber auch jederzeit bei Ihrem Versicherer anfordern.
Kapitallebensversicherungen
Bei vor dem 1.1.2005 abgeschlossenen Kapitallebensversicherungen ist die Ablaufleistung in der Regel steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre Laufzeit und mindestens fünf Jahre Beitragszahlungsdauer aufweist. Bei seit 1.1.2005 abgeschlossenen Kapitallebensversicherungen wird der Ertrag (Ablaufleistung minus eingezahlte Beiträge) nur zur Hälfte versteuert, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre Laufzeit beinhaltet und die Auszahlung nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres (bis 2011: 60. Lebensjahres) erfolgt.
Risikolebensversicherung
Die Todesfallleistung wird kapitalertragssteuerfrei ausgezahlt, allerdings wird unter Umständen Erbschaftsteuer fällig.
Rentenversicherungen
Ausgezahlte Renten werden üblicherweise mit dem Ertragsanteil besteuert, dessen Höhe vom Alter abhängt, ab dem die Renten gezahlt werden. Außerdem muss auch hier nach Verträgen unterschieden werden, die vor oder ab 1.1.2005 abgeschlossen wurden, der Ertragsanteil bei den ab 1.1.2005 abgeschlossenen Rentenversicherungen ist niedriger. Wird ein Kapitalwahlrecht wahrgenommen, wird die Rentenversicherung steuerlich wie die Kapitallebensversicherung behandelt.
Riesterrentenversicherungen
Die Riesterrente wird in der Ansparphase steuerlich gefördert. Dafür gibt es entweder Zulagen oder einen steuermindernden Sonderausgabenabzug. Das Finanzamt prüft jeweils, was für den Riestersparer günstiger ist. Im Gegenzug ist die Rentenleistung voll zu versteuern.
Basisrentenversicherungen
Die Aufwendungen für eine Basisrente können in der Ansparphase zu einem größeren Anteil, der zudem bis 2025 auf 100 Prozent ansteigt, als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Im Gegenzug wird die Rente versteuert, wobei die Höhe des zu versteuernden Anteils vom Beginnjahr des Rentenbezugs abhängt, spätestens 2040 allerdings sind 100 Prozent erreicht.
Betriebliche Altersversorgung
Bei der betrieblichen Altersversorgung gibt es sehr unterschiedliche steuerliche Vorschriften. Grundsätzlich kann man zwischen vor- und nachgelagerter Besteuerung unterscheiden. Seit 2005 wird die betriebliche Altersversorgung grundsätzlich nachgelagert besteuert, d.h., der Arbeitnehmer kann Gehaltsbestandteile steuer- und zum Teil auch sozialversicherungsfrei umwandeln, muss die Ablaufleistung dann allerdings voll versteuern.
Gerät der Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung in Zahlungsschwierigkeiten, sollte er in jedem Fall mit seinem Versicherer zusammen eine Lösung suchen. Eine vorzeitige Kündigung der Versicherung ist oft mit Nachteilen für den Kunden verbunden, weil er den Versicherungsschutz verliert und ein eventueller Rückkaufswert mindestens in den ersten Vertragsjahren nicht die Summe der eingezahlten Beiträge erreicht.
Sofern es sich um vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten handelt, kann eine Stundung der Beiträge vereinbart werden, die dann später nachzuzahlen sind.
Auch bei dauerhaften Zahlungsschwierigkeiten gibt es gute Alternativen zur Kündigung. Dazu zählen je nach Vertragsart die Herabsetzung der Versicherungssumme, eine Verlängerung der Laufzeit, eine Verrechnung des Beitrags mit bisher erreichten Überschüssen.
Auch können eventuell Zusatzversicherungen ausgeschlossen werden. Unter bestimmten Umständen kann eine Lebensversicherung beitragsfrei gestellt werden, womit der Versicherungsschutz entsprechend reduziert erhalten werden kann. Die Beitragsfreistellung kann innerhalb eines bestimmten Zeitraums rückgängig gemacht werden.