Eine Tagegeldversicherung ist eine Krankheitskostenteilversicherung, mit der man für den Eintritt eines bestimmten Risikos eine feste Summe pro Tag als Versicherungsleistung vereinbaren kann. Dies kann beispielsweise ein Krankentagegeld für den Fall einer Arbeitsunfähigkeit, ein Krankenhaustagegeld für den Fall eines stationären Krankenhausaufenthalts oder auch ein Pflegetagegeld für den Fall der Pflegebedürftigkeit sein.
Die Tagespflege ist wie die Nachtpflege eine teilstationäre Leistung der Pflegeversicherung. Im Rahmen der Tagespflege werden Pflegebedürftige von ausgebildeten Pflegefachkräften nur tagsüber gepflegt. Die Kostenübernahme erfolgt in Abhängigkeit vom Pflegegrad bis zu den jeweiligen Höchstgrenzen, die auch für Pflegesachleistungen gelten.
In der privaten Krankenversicherung wird unter Tarif eine Kombination von Kranken- oder Pflegeversicherungsleistungen einschließlich der entsprechenden Beitragskalkulation verstanden. Diese Kombination wird individuell auf die Bedürfnisse bestimmter Kundengruppen (z.B. Selbstständige, Angestellte, Beamte, GKV-Versicherte), auf bestimmte Anspruchsniveaus (z.B. Tarife für Einsteiger, Normal- und Hochleistungstarife) oder auf bestimmte Bedarfssituationen (z.B. Voll- und Teilversicherung, Tagegeld-, Anwärter-, Optionstarife) zugeschnitten.
Die Leistungsbeschreibung erfolgt üblicherweise durch:
Musterbedingungen für die allgemeinen Vertragsgrundlagen, die für alle privaten Krankenversicherungsverträge gelten,
Tarifbeschreibung mit den individuell für eine bestimmte Kundengruppe geltenden Leistungen beispielsweise für ambulante und stationäre Behandlungskosten, Zahnersatz, Tagegeld u.a.
Außerdem umfasst der Tarif eine Beitragstabelle, aus der die Tarifbeiträge differenziert in der Regel nach dem Eintrittsalter hervorgehen.
Krankenversicherte haben nach § 204 VVG das Recht, bei ihrem Krankenversicherer in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Dafür ist keine neue Gesundheitsprüfung erforderlich. Ein großer Vorteil gegenüber einer Kündigung der Krankenversicherung und Neuabschluss bei einem anderen Krankenversicherer besteht darin, dass die bisher aufgebauten Alterungsrückstellungen vollständig angerechnet werden, während sie beim Unternehmenswechsel je nach Zeitpunkt des ursprünglichen Vertragsabschlusses ganz oder teilweise verloren gehen.
Allerdings sind Krankenversicherungstarife oft im Detail sehr unterschiedlich. Deshalb sollte beim Tarifwechsel nicht die Prämienhöhe allein ausschlaggebend sein. Vielmehr müssen auch die Leistungen verglichen und eventuelle Leistungsnachteile zur Prämienersparnis ins Verhältnis gesetzt werden.
Wenn ein neuer Tarif höhere Leistungen als der bisherige vorsieht, kann der Versicherer hierfür einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und eine Wartezeit verlangen. Auch der Versicherte hat das Recht, von sich aus auf diese Mehrleistungen zu verzichten. Besondere Regelungen gelten zudem beim Wechsel aus dem Basistarif in einen Vollversicherungstarif.
Auf das Tarifwechselrecht hat der Krankenversicherer den Kunden regelmäßig im Fall einer Beitragsanpassung hinzuweisen. Älteren Versicherten ab 60 Jahren hat der Versicherer auch konkrete Wechselmöglichkeiten mitzuteilen.
Damit wird die Gesamtheit der Tarife eines privaten Krankenversicherers bezeichnet. Der Versicherer verfolgt mit seinem Tarifwerk eine bestimmte Positionierung im Markt, das heißt er möchte bestimmte Zielgruppen oder bestimmte Bedarfssituationen besonders ansprechen. Beispielsweise bieten manche Krankenversicherer nur Zusatz- und keine substitutiven Vollversicherungen an.
Bei einer teilstationären Behandlung erfolgt die Unterbringung in einer medizinischen Einrichtung nicht rund um die Uhr, – wie bei einer vollstationären Behandlung - sondern nur tagsüber oder nachts. Ein Anspruch auf ein Krankenhaustagegeld besteht bei teilstationärer Behandlung in der Regel nicht.
Zu den Leistungen der privaten Krankenversicherung gehören auch Transportkosten. Transportkosten setzen im Gegensatz zu Fahrtkosten voraus, dass die erkrankte Person aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln die Behandlungsstätte nicht erreichen kann.
Bei der SDK sind, je nach Tarif, die infolge eines Unfalls oder medizinischen Notfalls angefallenen Transportkosten zum und vom Arzt erstattungsfähig. Gleiches gilt für die Kosten eines Hin- und Rücktransports vom und zum Wohnsitz des Versicherten zur Dialysebehandlung, zur Chemo- und zur Strahlentherapie. Transportkosten werden mit einem je nach Lage des Falles angemessenen Transportmittel zum und vom Krankenhaus gezahlt.